Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Buchungs-Anfrage auf unserer Webseite wird von uns geprüft und gilt erst nach erfolgter Buchungsbestätigung als angenommen. Durch Annahme und Bestätigung wird zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber ein Beherbergungsvertrag geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.
§ 2 Pflichten des Gastgebers
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast im gebuchten Zeitraum die gebuchte Anzahl Zimmer in der von dem Gast gebuchten Kategorie bereitzustellen. Die Zimmerpreise verstehen sich ohne Frühstück.
Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist der Gastgeber dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.
§ 3 Pflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.
Im Falle der Nichtannahme ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
Der Gast ist verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Gastgebers zu beeinträchtigen.
Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.
§ 4 Bereitstellung der Zimmer
Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten Zimmer ab 13.00 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers zulässig.
§ 5 Beherbergungsentgelt
Das Beherbergungsentgelt ist bei Abreise fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 10 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen. Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Gastgebers ist vorbehalten.
Bei Anreise kann der Gastgeber eine Vorauszahlung in Höhe 30% des Buchungspreises verlangen. Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann der Gastgeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast unter Abzug ersparter Aufwendungen geltend machen.
Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.
§ 6 Verwahrung von Sachen des Gastes
Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber heraus zu verlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.
§ 7 Rücktritt
Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn der Gastgeber es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Der Gastgeber kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern. Ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch des Gastgebers entsteht nicht, wenn ein kostenloser Rücktritt vereinbart wurde und der Gast innerhalb des vereinbarten Termins den Rücktritt erklärt hat. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gastgeber neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen. Der Gastgeber kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, das kein Schaden entstanden ist oder der dem Gastgeber entstandene Schaden niedrigen ist, als die geforderte Pauschale.
Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Diese liegt insbesondere vor, wenn
1. höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
2. seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
3. der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 8 Haftungsbeschränkung und Verjährung
Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gastgebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.
Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.
§ 9 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers (Ostheim v. d. Rhön).
Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Vertrages unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ostheim v. d. Rhön.